Bücher u.a. zum Thema: Bindungsstörungen

Abschied von der Opferrolle 3451053748

AWMF online - Leitlinie Kinder-Jugend-Psychiatrie Bindungsstörungen

AWMF online - Leitlinie Kinder-Jugend-Psychiatrie Reaktionen auf schwere Belastungen

F94.1 reaktive Bindungsstörung des Kindesalters

F94.2 Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung

Bindungsstörungen treten auch bei Partner nach dem Todesfall eines Kindes, z.B. nach einer Abtreibung auf. Manche Betroffene entwickeln Angst  bis hin zu richtiggehenden Pophien vor Sex - weil sie wieder (ungewollt) schwanger werden könnten. Mehr dazu auf www.sonnenstrahl.org > A > Abtreibung, F > Fristenlösung...

Eine weitere Problematik in Verbindung mit "Bindungsstörungen und totem Kind" ist aufgezeigt in folgendem Text:

Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein
Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf 
www.sonnenstrahl.org

Hier könnte Ihre Selbsthilfegruppe zum Thema stehen.

In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:

Österreich: www.rechtsanwaelte.at  www.docanddoc.at  - für Ärzte im Internet www.beratungstellen.at  www.bestHELP.at   www.bestMED.at   www.coaching.cc   www.ergotherapeuten.at    www.kunsttherapie.at   www.lebensberatung.at   www.logopaeden.at   www.mediation.info www.musiktherapie.at   www.physiotherapie.at   www.politiker.at    www.psychologen.at   www.psyonline.at   www.selbsthilfe.at www.supervision.at   www.training.at

Unser Haftungsausschluß 

beachten Sie bitte unsere Übersetzungshinweise  

 Impressum und Ansprechpartner   Bankverbindung 

Das ist eine HP von www.sonnenstrahl.org

Datenschutzerklärung
Kostenlose Webseite von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!